Statuten

Anmeldung

Anmeldungen entsprechend den Ausschreibungen zu Beginn des Musikschuljahres (01.10.). An- und Ummeldungen während des laufenden Musikschuljahres sind nach Abstimmung mit der Musikschulleitung möglich. Der vom Schüler belegte Kurs kann zeitlich unbegrenzt bis zum Erreichen des Kurszieles besucht werden. Eine Neuanmeldung ist in diesem Fall auch über den Wechsel des Musikschuljahres hinaus nicht notwendig.

Unser Anmeldeformular können Sie zum Ausdrucken herunterladen und es ausgefüllt in den Briefkasten der Musikschule in der Wehrbachstraße 8 einwerfen.

Abmeldung

Eine Abmeldung vom Einzelunterricht kann jeweils zum 31. März und 30. September erfolgen. Sie muss der Musikschule 6 Wochen vor dem Kündigungstermin schriftlich vorliegen. Eine Abmeldung vom Gruppenunterricht ist nur zum 30. September bzw. zum Ende eines Kurses möglich.

Mitgliedschaft

Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht bzw. in den Instrumentalgruppen ist die Mitgliedschaft der Familie/des Kursteilnehmers bei der Musikschule e.V.

Kündigung der Mitgliedschaft

Unabhängig von einer Abmeldung vom Unterricht bleibt die Mitgliedschaft in der Musikschule bestehen. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist laut Satzung nur zum 31. Dezember möglich.

Ausschreibung und Bekanntmachungen

…erfolgen im Mitteilungsblatt des Gemeindeverwaltungs-Verbandes Lenningen. Die genannten Fristen sind bitte zu beachten.

Musikschuljahr

Das Musikschuljahr läuft vom 01. Oktober bis zum 30. September.

Ferien

Ferienabschnitte der Schule werden auch in der Musikschule eingehalten.

Versicherungsschutz

Seitens der Musikschule besteht für die Schüler eine Unfallversicherung.

Satzung